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Kosten und Kostenübernahme

Wie lang kann man zur Kurzzeitpflege kommen?

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege?

Wann bekommt man Geld von der Pflegekasse?

Meine Mutter ist im Krankenhaus, braucht einen Pflegeplatz, ist aber noch nicht eingestuft. Was soll ich tun?

Muss man auch die Tage bezahlen, an denen man nicht im Heim, sondern z.B. im Krankenhaus ist?

Wenn die Rente nicht ausreicht, muss ich als Kind dann die restlichen Kosten übernehmen?

Welche Kosten kommen zusätzlich auf uns zu?

Platzsuche und Einzug

Meine Mutter war die letzten Jahrzehnte eine richtige Einzelgängerin. Wird sie sich je in einem Heim wohlfühlen können?

Gibt es Wartezeiten für einen freien Platz?

Kann mein Angehöriger auch bleiben, wenn sich sein Zustand sehr verschlechtert hat?

Kann ein Haustier mitgebracht werden?

Nehmen Sie auch Raucher auf?

Wieviel Wäsche muss mitgebracht werden?

Muss die Wäsche gekennzeichnet werden?

Was kann ich an eigenen Möbeln mitbringen?

Der Alltag bei uns

Wann kann man Besuch bekommen?

Ist auch nachts eine Pflegekraft im Haus?

Was geschieht an Feiertagen? Kann man seine Angehörigen da abholen?

Es gibt so viele Dinge zu regeln. Helfen die vom Personal mir?

Meine Mutter liebt es, lange auszuschlafen. Darf sie das im Heim oder wird sie früh geweckt?

 

Wie lang kann man zur Kurzzeitpflege kommen?

Normalerweise bis zu vier Wochen. Für diese Zeit zahlt Ihnen Ihre Pflegekasse im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder beim Urlaub Ihrer Angehörigen den gesetzlichen Zuschuss. Müssen Sie aus irgendeinem Grund länger bleiben, ist es möglich, den Zuschuss zur Verhinderungspflege zu beantragen. Wenn Sie jedoch mehrere Monate bleiben wollen, z.B. weil Ihre Wohnung erst barrierefrei umgebaut wird, so können Sie auch vorübergehend zur „Dauerpflege“ kommen.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege?

„Verhinderungspflege“ gibt es neben der Kurzzeitpflege. Hat Ihr Angehöriger z.B. für August den Urlaub gebucht und Sie zur Kurzzeitpflege angemeldet, muss dann aber im Juni ins Krankenhaus, dann können Sie einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen.

Wann bekommt man Geld von der Pflegekasse?

Wenn Sie durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) in einer der Pflegestufen eingestuft sind, erhalten Sie ab dem Tag der Antragstellung bzw. dem Beginn des Heimaufenthalts Pflegegeld.

Meine Mutter ist im Krankenhaus, braucht einen Pflegeplatz, ist aber noch nicht eingestuft. Was soll ich tun?

Sie erhalten bei der Pflegekasse Ihrer Mutter einen Antrag auf Leistungen für vollstätionäre Pflege. Dieser Antrag muss noch vor Beginn des Heimaufenthalts bei der Pflegekasse eingehen. Diese veranlasst alles weitere.  

Muss man auch die Tage bezahlen, an denen man nicht im Heim, sondern z.B. im Krankenhaus ist?

Für diese Tage erhält man ab dem vierten vollen Tag der Abwesenheit eine Rückvergütung von 25 % der Tagessatz-Anteile für Pflege und Unterkunft/Verpflegung.

Wenn die Rente nicht ausreicht, muss ich als Kind dann die restlichen Kosten übernehmen?

In der Regel besteht dann ein Anspruch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz. Es kann sein, dass das Sozialamt von Ihnen einen Beitrag zu den Kosten verlangt. Meist ist er jedoch geringer als befürchtet. Unsere Einrichtungsleitung gibt Ihnen hier genauere Auskunft.

Welche Kosten kommen zusätzlich auf uns zu?

Außer den „normalen“ Heimkosten, die Sie unter dem Menüpunkt Preise finden, fallen gegebenfalls Kosten für Praxisgebühr, Rezepte, Friseur, Fusspflege oder kleine Einkäufe, die unser hauswirtschaftlicher Dienst für Sie erledigt, an.

Meine Mutter war die letzten Jahrzehnte eine richtige Einzelgängerin. Wird sie sich je in einem Heim wohlfühlen können?

In St. Michael wird niemand zu irgendwelchen Gemeinschaftsaktivitäten „gezwungen“. Aber manchmal ist es durchaus anregend, als „Zaungast“ dabei zu sein und einfach am Rande mitzubekommen, was die anderen machen. Wer sich zurückziehen möchte, kann dies jederzeit tun.

Gibt es Wartezeiten für einen freien Platz?

Dies ist sehr unterschiedlich. Da wir ein beliebtes Haus sind, sind wir oft voll belegt und haben dann eine sogenannte Warteliste, auf der wir Sie bei Interesse vormerken. Da wir aber von anderen Interessenten vielfach nicht benachrichtigt werden, wenn zwischenzeitlich ein Platz gefunden wurde, kann es trotzdem sehr schnell gehen. Es kann aber auch einmal länger dauern, besonders dann, wenn ein bestimmter Zimmertyp (z. B. Einzelzimmer) gewünscht ist.

Kann mein Angehöriger auch bleiben, wenn sich sein Zustand sehr verschlechtert hat?

Ja, wir sind personell und technisch auch für die Pflege schwer- und schwerstkranker Menschen eingerichtet. Allerdings gibt es bestimmte Krankheitsbilder, die eine sehr spezialisierte Versorgung notwendig machen. In solchen Fällen wäre eine Verlegung in eine spezialisierte Einrichtung angezeigt, um eine optimale Pflege zu gewährleisten.

Kann ein Haustier mitgebracht werden?

Nach Rücksprache mit der Heimleitung. Aber beachten Sie: Hund wie Katze brauchen Auslauf. Für viele Tiere ist es grosser Stress, täglich mit so vielen Menschen zusammen zu sein. Manchmal ist es besser, in aller Ruhe nach einer anderen Unterbringungsmöglichkeit zu suchen. Übrigens bekommen wir in St. Michael regelmäßig Besuch von einem Besuchshund!  

Nehmen Sie auch Raucher auf?

Ja. Um die Brandgefahr zu verringern, darf jedoch im Haus nicht geraucht werden.

Wieviel Wäsche muss mitgebracht werden?

Unter dem Menüpunkt Downloads finden Sie eine Liste mit allem, was erfahrungsgemäss notwendig ist. Handtücher und Bettwäsche müssen NICHT mitgebracht werden!

Muss die Wäsche gekennzeichnet werden?

Ja! Dies ist notwendig, damit beim Waschen in der externen Wäscherei nichts verloren geht. Wir organisieren dies für Sie zum Selbstkostenpreis.

Was kann ich an eigenen Möbeln mitbringen?

Kleinmöbel, Bilder, vielleicht einen Teppich oder Kissen; einige unserer Bewohner lassen Sie gern für Anregungen in ihr Zimmer schauen.  

Wann kann man Besuch bekommen?

Wir haben keine festen Besuchszeiten. Es empfiehlt sich der Nachmittag, zum oder nach dem Kaffeetrinken. Morgens finden unsere Gruppenaktivitäten statt. Nahe Angehörige können auch früher oder später kommen bzw. bleiben.

Ist auch nachts eine Pflegekraft im Haus?

Selbstverständlich. Unsere Nachtwachen sind vollexaminierte Pflegekräfte. Sie machen mehrmals in der Nacht einen Rundgang bei allen Bewohnern; sie helfen, wenn sie zur Toilette müssen oder Ihre Spätmahlzeit bekommen.

Was geschieht an Feiertagen? Kann man seine Angehörigen da abholen?

Feiertage werden auch bei uns festlicher begangen als andere, normale Tage. Aber selbstverständlich können Sie Ihre Angehörigen jederzeit zu einer Spazierfahrt oder einen Besuch zu Hause abholen. Bitte besprechen Sie dies mit der zuständigen Pflegekraft.

Es gibt so viele Dinge zu regeln. Helfen die vom Personal mir?

Ja, bei allen behördlichen und organisatorischen Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter von Verwaltung und Sozialdienst. Und für die pflegerischen Fragen sind die Mitarbeiter von der Pflege zuständig. Fragen Sie im Einzelfall einfach nach!

Meine Mutter liebt es, lange auszuschlafen. Darf sie das im Heim oder wird sie früh geweckt?

Wir versuchen, uns bei allen Hilfeleistungen so weit wie möglich nach den Gewohnheiten unserer Bewohner zu richten. Allerdings: nicht alles geht auf einmal. Wenn z. B. die Hälfte der Bewohner bis Punkt 10.00 Uhr schlafen möchte, dann können wir nicht garantieren, dass die Morgentoilette bei allen um Punkt 10.00 möglich ist.