Preise
Pflegeheime wie unseres berechnen feste Tagessätze, deren Höhe von einer Reihe von Fragen abhängt. Um Ihnen den Überblick zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen praktischen Heimkostenrechner sowie einen eigenen Rechner für die Kurzzeitpflege. Wenn Sie genauer verstehen wollen, wie sich der Preis zusammensetzt, haben wir eine ausführliche Erklärung für Sie.
Heimkostenrechner – Preise gültig vom 1.1.2023 bis 31.8.2023
Bitte wählen Sie den Pflegegrad und die gewünschte Zimmerart aus, um Ihren Eigenanteil zu sehen. Wie bei allen Pflegeheimen in Bayern gilt: Der Eigenanteil bleibt von Pflegegrad 2 bis 5 bis auf wenige Cent immer gleich. Volle Monate werden immer mit einem Durchschnittssatz von 30,42 Tagen abgerechnet, egal wie viele Tage der Monat tatsächlich hat. Teilmonate werden taggenau abgerechnet.
Kurzzeitpflege-Rechner – Preise gültig vom 1.1.2023 bis 31.8.2023
Bitte wählen Sie die Länge des Aufenthalts und die gewünschte Zimmerart aus, um Ihren Eigenanteil zu sehen. Die Kurzzeitpflege wird taggenau abgerechnet, wobei der Pflegesatz über alle Pflegestufen einheitlich ist. Die Berechnung geht davon aus, dass Sie noch den vollen Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege von 1.774,- zur Verfügung haben. Falls Sie diesen Leistungsbetrag im laufenden Jahr bereits genutzt haben, ist der Eigenanteil entsprechend höher. Wenn Sie noch Ansprüche auf Verhinderungspflege und/oder Entlastungsleistungen nach § 45b haben, kann der Eigenanteil weiter sinken. Wir beraten Sie gern.
Wie berechnen sich die Preise?
Der Tagessatz für die Dauerpflege besteht aus drei Teilen: einem für die Pflege, einem für Unterkunft und Verpflegung und einem für die Investitionskosten.
- Der Pflegeanteil soll die Kosten für die Pflege abdecken. Deshalb hängt er davon ab, wie viel Pflege ein Bewohner benötigt. Um dies einzuschätzen, gibt es die sogenannten „Pflegegrade“. Ein höherer Pflegegrad bedeutet mehr Pflegebedarf und somit höhere Pflegekosten. Zusätzlich berechnen wir eine Umlage zur Refinanzierung der neuen generalistischen Pflegeausbildung, die vom Pflegeausbildungsfonds Bayern festgelegt wird und aktuell 3,37 € pro Tag beträgt.
- Der Anteil für Unterkunft und Verpflegung enthält zum Beispiel die Kosten für Essen und Getränke, für die Wäsche, für das Küchen- und Reinigungspersonal und die Hausmeister. Er ist immer gleich hoch.
- Der Anteil für Investitionskosten deckt die Kosten ab, die uns für die Gebäudemiete, für Investitionen in die Betriebsausstattung und für die laufende Instandhaltung entstehen. Deshalb hängt er davon ab, welcher Zimmertyp gewünscht wird.
Der Tagessatz mal die Anzahl der Tage im Monat ergibt die monatlichen Heimkosten. Die Pflegekasse zahlt hierzu einen festen monatlichen Zuschuss, der wiederum vom Pflegegrad abhängt. Der Rest ist der Eigenanteil, der vom Bewohner selbst, von seinen Angehörigen oder vom Sozialamt gezahlt wird.
Eine Übersicht aller Tagessätze finden Sie in unserer Preistabelle, oder nutzen Sie einfach unseren praktischen Rechner!
Für die Kurzzeitpflege beträgt der Satz für den Pflegeanteil unabhängig vom Pflegegrad immer 101,21 € pro Tag, hinzu kommt der Ausbildungszuschlag. Die Pflegekasse übernimmt diesen Pflegeanteil bis zu einer Höhe von insgesamt 1.774 € im Jahr, das entspricht etwa 22 Tagen. Als Eigenanteil verbleibt der restliche Pflegeanteil, der diese Grenze übersteigt, und außerdem die weiteren Kostenanteile: Unterkunft/Verpflegung und Investitionskosten (je nach Zimmertyp 40,37 € bis 46,66 €).
Bei Ihren Fragen rund um die Heimkosten sind wir gerne für Sie da. Sprechen Sie uns an!